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kosten
Unsere Gebühren sind in der Gebührenverordnung des Kantons Bern
geregelt und festgelegt.
Für den Einzug der Handänderungssteuer sowie der Grundbuchgebühren sind wir verpflichtet und müssen diese direkt dem Grundbuchamt einzahlen.
Sie erhalten von uns eine detaillierte Abrechnung.
Für genaue Auskünfte über die zu erwartenden Kosten rufen Sie uns bitte an.
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