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Handelsrecht - Firmengründung

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Handelsrecht – wie helfen wir Ihnen?

 

  • Sie wollen sich selbständig machen und ein Unternehmen gründen? Sie wissen aber nicht, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen geeignet ist?

  • Sie möchten wissen, wie Sie Ihr Privatvermögen vor den Verpflichtungen Ihres Unternehmens schützen können?

  • Sie betreiben bereits ein Einzelunternehmen und möchten dieses in eine Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) umwandeln?

 

Die Gründung einer AG oder GmbH bedarf der öffentlichen Beurkundung durch einen Notar. Wir erstellen für Sie alle nötigen Dokumente und Unterlagen (Urkunde, Statuten, Handelsregisteranmeldung etc.). Wir organisieren für Sie die Neueintragung Ihres Geschäftes oder die Mutation im Handelsregister.

 

 

Weiter unterstützen wir Sie bei sämtlichen handelsrechtlichen Angelegenheiten wie Sitzverlegung, Fusion, Kapitalerhöhung, Sacheinlagevertrag, Nachfolgeregelung, Aktionärsbindungsvertrag, Eintragung von Verwaltungsräten und Zeichnungsberechtigten.

 

Melden Sie sich bei uns, wir unterstützen Sie gerne.

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